Anfahrt mit LKW-Hängerzug (40t Gesamtgewicht)muß möglich sein.
Als Durchfahrtbreite sind mindestens 3 m und als Durchfahrthöhe mindestens 4 m erforderlich.
Eine sichere Abstützung des Ladekranes (2,5m Fahrzeugbreite + 4 m) und der freie Schwenkbereich des Ladekranes muß gewährleistet sein.
Bei engen Anlieferungsstellen, Sackgassen oder stark frequentierten Straßen uns bitte informieren zur Abklärung der Liefersituation. Ein baustellenbedingtes Umladen ist möglich, wird aber extra verrechnet.
Die lezte Entscheidung zur Möglichkeit der Befahrung bzw. Entladung liegt beim Fahrer. Er ist der Fachmann und hat die Verantwortung für eine sichere Lieferung. Er kennt seine Vorschriften und wir im Rahmen dieser sein Möglichstes tun. Wenn ein gefahrloses Arbeiten nicht möglich ist, dann darf er die Leistung nicht ausführen!